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von Christoph Eisel

Die Homeoffice-Pauschale kommt!

Immer mehr Menschen arbeiten seit der Corona-Krise im Homeoffice. Durch die Arbeit von Zuhause aus steigen vor allem die privaten Strom- und Heizkosten. Um den Arbeitnehmern die Geltendmachung solcher Aufwendungen zu erleichtern, hat der Bundestag noch kurz vor Jahresende die sogenannte Homeoffice-Pauschale beschlossen. Damit können Arbeitnehmer pro Tag Heimarbeit 5 Euro in der Steuererklärung ansetzen. Die Homeoffice-Pauschale ist maximal auf 120 Tage - also höchstens 600,00 Euro - pro Jahr, beschränkt. Sie gilt zunächst für die Jahre 2020 und 2021. Die Homeoffice-Pauschale zählt allerdings auch zu den Werbungskosten, für die jedem Steuerzahler ohnehin eine Pauschale in Höhe von 1.000,00 Euro pro Jahr zusteht. Von der Homeoffice-Pauschale profitieren also nur diejenigen Arbeitnehmer, welche die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 bereits ausgeschöpft oder überschritten haben.

Die Homeoffice-Pauschale dürfte sich daher nicht für alle Arbeitnehmer rentieren. Für die Tage, an denen von Zuhause gearbeitet wurde, entfällt außerdem der Weg zur Arbeit und damit die Möglichkeit, die für die Fahrt zur Arbeit entstandenen Kosten (Pendlerpauschale) als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

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