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Arbeitszeugnis

Sie stellen ein Arbeitszeugnis aus und möchten dieses überprüfen lassen?

Ein Arbeitnehmer ist mit einem von Ihnen erteilten Arbeitszeugnis nicht einverstanden oder hat bereits eine auf Berichtigung des Zeugnisses gerichtete Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben? Gerne können Sie uns den Sachverhalt schildern. Wir überprüfen das Zeugnis und unterstützen Sie außergerichtlich oder übernehmen Ihre Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. 

 

Haben Sie Fragen zu:

- Arbeitszeugnis (einfaches oder qualifiziertes)

- Zwischenzeugnis

- Aufbau und Inhalt des Arbeitszeugnisses

- Zeugnisformulierungen

- Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses

- Anspruch auf Zeugnisberichtigung

Sollten Sie Unterstützung im Zusammenhang mit der Erteilung eines Arbeitszeugnisses benötigen – sprechen Sie uns unverbindlich an unter 0221 2732 1680

Anwalt für Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag,
Christoph Eisel
Rechtsanwalt
 

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