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Abmahnung

Sie haben eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten und möchten dagegen vorgehen?

Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Die Abmahnung hat dabei drei Funktionen: Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer auf ein bestimmtes Fehlverhalten hin (Hinweisfunktion). Darüber hinaus wird der Arbeitnehmer ermahnt, zukünftig seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen (Mahnfunktion). Schließlich droht der Arbeitgeber für den Wiederholungsfall rechtliche Konsequenzen, wie beispielsweise die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, an (Warnfunktion).

Der Arbeitgeber nimmt die Abmahnung in die Personalakte, wo sie – wenn sie berechtigt war – auch mehrere Jahre verbleiben kann. Eine wirksame Abmahnung ist Voraussetzung um hierauf im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen.

Eine unvorhergesehene Abmahnung verursacht deshalb oft Unsicherheit oder sogar Angst bei dem betroffenen Arbeitnehmer. Lag tatsächlich ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor? Wurde die Abmahnung rechtmäßig ausgesprochen oder versucht der Arbeitgeber durch konstruierte Vorwürfe eine Kündigung vorzubereiten? Wie reagiert man auf eine Abmahnung?

Grundsätzlich gilt es im Falle einer Abmahnung zunächst Ruhe zu bewahren. Spontane Reaktionen auf eine Abmahnung sollten vermieden werden. Besser ist es, zuhause darüber nachzudenken, ob und wie man am besten reagiert. Es müssen keine Fristen beachtet werden, um gegebenenfalls gegen eine Abmahnung vorzugehen.

Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt. Gerne beraten wir Sie über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, unterstützen Sie beim Verfassen einer Stellungnahme oder fordern Ihren Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Wenn die Abmahnung unberechtigt oder formell fehlerhaft war, kommt auch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung in Betracht.

 

Haben Sie Fragen zu:

- Wirksamkeit einer Abmahnung

- Rechtsfolgen einer Abmahnung

- Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung

 

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie außerdem hier.

Sie benötigen anwaltlichen Rat im Zusammenhang mit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung? Ihnen wurde eine Abmahnung erteilt und Sie möchten dagegen vorgehen? Als Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Köln unterstützen wir Sie gerne! Sie erreichen uns unter 0221 2732 1680

Anwalt für Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag,
Christoph Eisel 
Rechtsanwalt
 

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