Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

News

Aktuelle Nachrichten, Entscheidungen und Tipps aus unserer Praxis. 

von Christoph Eisel

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Februar 2021 (Az. 6 AZR 92/19) darüber entschieden, wie sich eine rechtskräftige Entscheidung in einem Kündigungsschutzverfahren auf eine parallel zur Kündigung erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Täuschung auswirkt. Die unterschiedlichen Rechtsfolgen dieser beiden Instrumente sowie Besonderheiten im Verfahrensablauf führten zu dem Ergebnis, dass letztlich festgestellt werden musste, dass das Arbeitsverhältnis fortbestand - obwohl die Anfechtung für sich genommen das Arbeitsverhältnis wahrscheinlich beseitigt hätte.  

von Christoph Eisel

Was geschieht mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitgeber die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelt, weil diese genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst? Hierüber hatte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21, zu entschieden.

von Christoph Eisel

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte über die Klage einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, mit der diese die Feststellung begehrte, dass sie trotz mehrerer Monate Kurzarbeit Null im Jahr 2020, Anspruch auf den vollen vereinbarten Jahresurlaub habe. Nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung stand der in Teilzeit angestellten Arbeitnehmerin grundsätzlich ein Urlaubsanspruch von 14 Tagen pro Kalenderjahr zu. Im Zeitraum von April bis Dezember 2020 galt für die Klägerin wiederholt Kurzarbeit Null. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2021 war jeweils durchgehend Kurzarbeit Null angeordnet. Der Arbeitgeber hatte der Klägerin zwischenzeitlich bereits 11,5 Urlaubstage gewährt. Das Landesarbeitsgericht sah den Urlaubsanspruch der Klägerin damit als erfüllt an und wies die Klage ab.

von Christoph Eisel

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 21.01.2021, Az. 8 AZR 488/19

In dem vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelten Fall klagte eine weibliche Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Die Frau behauptete, ein um 8 % unter dem Durchschnitt der männlichen Vergleichspersonen liegende Vergütung zu erhalten. Der Arbeitgeber hatte zuvor nach §§ 10 ff. Entgelt-Transparenz-Gesetz (EntgTranspG) Auskunft über das Median-Entgelt männlicher Kollegen in vergleichbarer Position erteilt. Weil die tatsächliche Vergütung der Klägerin unter dem vom Arbeitgeber mitgeteilten Durchschnittsgehalt männlicher Kollegen lag, klagte Sie gegen ihren Arbeitgeber auf Zahlung der entstandenen monatlichen Differenzbeträge.

von Christoph Eisel

Seit dem 01. Januar 2021 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 EUR pro Stunde (zuvor 9,35 EUR/Std.). Hierbei handelt es sich um die erste von insgesamt vier Stufen, um den Mindestlohn bis zum Sommer 2022 schrittweise weiter anzuheben.

Die nächsten Erhöhungen erfolgen:

- zum 01. Juli 2021 auf 9,60 EUR/Std.

- zum 01. Januar 2022 auf 9,82 EUR/Std.

- zum 01. Juli 2022 auf 10,45 EUR/Std.

von Christoph Eisel

Die ursprünglich bis zum 31.12.2020 geltende Regelung zur Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung wurde um 6 Monate verlängert. Die gesetzliche Grundlage für den steuerfreien Corona-Bonus findet sich in § 3 Nr. 11a EStG. Dort heißt es:

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 (neu: 30. Juni 2021) auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die einmalige Corona-Sonderzahlung nunmehr noch bis zum 30.06.2021 gewähren.

von Christoph Eisel

Immer mehr Menschen arbeiten seit der Corona-Krise im Homeoffice. Durch die Arbeit von Zuhause aus steigen vor allem die privaten Strom- und Heizkosten. Um den Arbeitnehmern die Geltendmachung solcher Aufwendungen zu erleichtern, hat der Bundestag noch kurz vor Jahresende die sogenannte Homeoffice-Pauschale beschlossen. Damit können Arbeitnehmer pro Tag Heimarbeit 5 Euro in der Steuererklärung ansetzen.

Copyright 2024 RA Christoph Eisel. Alle Rechte vorbehalten
Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps, OpenStreetMap, Youtube und Google Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.