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Nicht alle Tätigkeiten eignen sich dafür, einen vorformulierten Arbeitsvertrag zu verwenden. Besondere Umstände erfordern spezielle vertragliche Regelungen. Als Arbeitgeber sollten Sie deshalb darauf bedacht sein, einerseits aktuelle und rechtssichere Arbeitsverträge zu verwenden und diese andererseits auf das jeweilige Arbeitsverhältnis individuell anzupassen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines neuen oder der Überprüfung eines vorhandenen Arbeitsvertrages. Sollten im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Änderungen eingetreten oder geplant sein, die eine vertragliche Anpassung erfordern, dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten zu allen relevanten Themen wie z.B. Kurzarbeit, Homeoffice, Dienstwagen etc. und entwerfen aufgrund Ihrer Vorgaben einen Arbeitsvertrag oder eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung.
Haben Sie Fragen zu:
- Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
- Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Klauseln
- individuelle Gestaltung eines Arbeitsvertrages
- Erstellung eines Arbeitsvertrages
- Erstellung einer Ergänzungsvereinbarung
- Klauseln betreffend die Vergütung in Arbeits- oder Tarifverträgen
- Mindestlohn
- Kurzarbeitergeld
Sie benötigen anwaltlichen Rat bzw. Unterstützung im Zusammenhang mit der Erstellung oder Überprüfung eines Arbeitsvertrages oder einzelner Vertragsklauseln? Kontaktieren Sie Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Köln! Sie erreichen uns unter 0221 2732 1680