Kanzleiphilosophie
Wir haben den Anspruch, Sie mit unserer Expertise in allen arbeitsrechtlichen Belangen planvoll und interessengerecht zu beraten. Hierzu erarbeiten wir in enger Absprache mit Ihnen geeignete Strategien und Lösungsansätze. Eine ehrliche und transparente Kommunikation mit unseren Mandanten ist hierbei selbstverständlich. Durch den Einsatz moderner Kommunikationsformen sind wir in der Lage, schnell und flexibel auf Ihre Anfragen zu reagieren.
Unsere Tätigkeit reicht von rechtlicher Beratung über außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Konfliktsituationen. Mit jahrelanger Erfahrung, höchster Professionalität und besonderem Engagement unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.
Unser Ziel ist es, Ihnen jederzeit als verlässlicher Partner auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zur Seite zu stehen. In Köln, Frankfurt am Main und bundesweit.
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Der Arbeitsvertrag ist - neben Gesetzen und Betriebsvereinbarungen - die primäre Rechtsquelle für ein Arbeitsverhältnis. Hieraus ergeben sich die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers. Was muss bzw. sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein? Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer in Bezug auf Lohn, Gehalt, Urlaub oder im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlung)? Welche Besonderheiten gelten bei Verträgen über geringfügige Beschäftigung? Die wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitnehmer.
Abmahnung erhalten?
Manche Arbeitnehmer werden im Laufe ihres Berufslebens mit einer Abmahnung des Arbeitgebers konfrontiert: Besonders wenn man als Arbeitnehmer nicht mit einer solchen rechnet, verursacht dies Unbehagen. Man stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Abmahnung auf das Arbeitsverhältnis und die berufliche Karriere haben wird. Wann ist eine Abmahnung berechtigt und wann sollte man dagegen vorgehen? Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
Kündigung des eigenen Arbeitsvertrages
Bevor der Wechsel in einen neuen Job oder in die Selbstständigkeit erfolgen kann, muss das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden. Was ist zu beachten, wenn man das eigene Arbeitsverhältnis beenden möchte? Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form kann der Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer gekündigt werden? Welche Fristen sind hierbei zu berücksichtigen? Die Kündigung des eigenen Arbeitsvertrages muss gut durchdacht und geplant sein, um Nachteile zu vermeiden.
Kündigungsschutzklage
Sobald ein Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt wurde, bleibt dem Arbeitnehmer nur eine Frist von drei Wochen, um gegen diese Kündigung vorzugehen. Wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb der in § 4 KSchG normierten Frist eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhebt, beendet die Kündigung das Arbeitsverhältnis - auch wenn sie nicht gerechtfertigt war. Unter welchen Voraussetzungen das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und wann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann, erfahren Sie hier.
Aufhebungsvertrag
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist eine beliebte Möglichkeit, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Aufhebungsvertrag kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn sich die Parteien bereits über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einig sind oder der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nicht mehr ohne Weiteres kündigen kann. Auch Ihnen wurde der Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten? Oder Sie werden sogar dazu gedrängt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen? Hierbei gilt es, rechtliche Nachteile zu vermeiden und den Bestandsschutz Ihres Arbeitsverhältnisses nicht leichtfertig zu verspielen. Wir klären Sie über die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten auf.
Arbeitszeugnis
Früher oder später haben Sie Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Egal, ob es sich hierbei um ein Zwischenzeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt: Ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis muss gewisse Formalitäten erfüllen und eine wahrheitsgemäße aber wohlwollende Beurteilung enthalten. Weil das Arbeitszeugnis das Aushängeschild zukünftiger Bewerbungen ist, sollten Sie genau darauf achten und im Zweifel anwaltlich überprüfen lassen, ob die Form gewahrt und der Inhalt des Zeugnisses gerechtfertigt sind. Auch wenn sich ihr Arbeitgeber weigert, ein Zeugnis zu erteilen, können wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs unterstützen.
News
Krankschreibung für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist begründet Zweifel an Arbeitsunfähigkeit
Rechtsanwalt Christoph Eisel
Ihr Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten